BETREUTES WOHNEN – WOHNEN MIT SERVICE

Leistungen und Finanzierung

Leistungen

Das Concierge-Team der Spitex Foppa erbringt sämtliche professionellen Unterstützungs-, Betreuungs- und ambulanten Pflegeleistungen in der Residenza St. Joseph:

  • 24-Stunden-Notrufsystem
  • Anlaufstelle vor Ort für Unterstützung im Alltag
  • Koordination Gastronomie, Wohnungsreinigung, technischer Support und Wäscheservice
  • Angebote für Freizeitgestaltung
  • Reservierung und Reinigung Gästewohnung für den Aufenthalt von 1 bis max. 5 Tage (Service-Pauschale/Tag)
  • Reservierung der Stiva da Sentupada für Mieterinnen und Mieter und für Externe

Kontakt
Concierge der Spitex Foppa
Spitalstrasse 7, 7130 Ilanz
+41 81 926 50 90
concierge@spitexfoppa.ch

Die Bewohnerinnen und Bewohner können damit selbstbestimmt Zuhause leben. Nachbarschaftliche Beziehungen und soziale Netzwerke können in den halböffentlich nutzbaren Räumen gepflegt werden – in der Stiva da Sentupada und auf dem Generationen-Spielplatz.

Finanzierung Betreutes Wohnen mit Anerkennung durch den Kanton Graubünden als Einrichtung des Betreuten Wohnens

1. Miete
Die Mietkosten für die Wohnung und die üblichen Nebenkosten werden durch die Mieterinnen und Mieter entrichtet. Für Beziehende von Ergänzungsleistungen werden ab 2021 (Gemeinde Ilanz/Glion Region 2: Agglomerationsgebiete) Mietkosten von 1’420.- bis 1’685.- Franken anerkannt. Weitere Auskünfte dazu erteilt Pro Senectute Ilanz, Telefon 081 300 35 40.

2. Grundbetreuung
Alle Wohnungen im Neubau der Residenza St.Joseph sind Wohnungen des Betreuten Wohnens. Das Angebot an Grundbetreuung kostet pro Wohnung im Neubau monatlich 70.- Franken  und ist im Mietpreis integriert. Die Spitex Foppa ist werktags von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr telefonisch oder im Büro erreichbar. In jeder Wohnung ist ein 24-Stunden-Notrufsystem über SmartLife-Care eingerichtet. Der Bereitschaftsdienst der Spitex Foppa für Notfälle, die tägliche Präsenz vor Ort, die Notrufanlage 365/24 in jeder Wohnung und die Organisation der Freizeitgestaltung werden über den Zusatz zur Nettomiete finanziert. Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen können diese Kosten bis zum maximalen Betrag von 10.- Franken pro Person für «Wohnen Betreuung Pflege Soziales» pro Tag vergütet bekommen, wenn sie in einer anerkannten Einrichtung des Betreuten Wohnens leben und pflegerische, betreuerische, hauswirtschaftliche Leistungen oder Mahlzeiten durch einen Dienst der häuslichen Pflege und Betreuung oder durch eine anerkannte Pflegefachperson beziehen.